Pro Patria

Muslimische Mitgift in Deutschland einklagbar

10. August 2007 | Von tio85 | Kategorie: Deutschland, Islam

Vielleicht sollte man einmal ernsthaft darüber nachdenken ob es nicht sinnvoll wäre ein paar Änderungen am Rechtssystem in Deutschland vorzunehmen. Wenn ich folgenden Artikel in der Welt lese erscheint mir das als sehr wünschenswert und nötig.

Muslimische Mitgift in Deutschland einklagbar

Ein Paar hatte sich im Iran auf ein Brautgeld im Wert von 1000 Goldmünzen geeinigt. Als die Ehe geschieden wurde, verweigerte der Mann jedoch die Zahlung. Er glaubte nicht, dass deutsche Gerichte seiner Ex-Frau Recht geben würden. Doch genau das geschah - wegen eines Gesetzes von 1929.

Eine Frau kann ihr nach iranischem Recht vereinbartes Brautgeld vor einem deutschen Gericht einklagen. Dies geht aus einer Entscheidung hervor, die das Oberlandesgericht Zweibrücken veröffentlicht hat. Im konkreten Fall muss ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau eine traditionelle Morgengabe im Wert von 1000 wertvollen Goldmünzen auszahlen, auf die sich das Paar bei der Heirat im Iran 1994 geeinigt hatte.
Das Gericht setzte den Streitwert auf 60.000 Euro fest. Es hob mit dem Urteil eine anderslautende Entscheidung des Kaiserslauterer Amtsgerichts auf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Beide Betroffenen waren, als sie heirateten, iranische Staatsbrüger, bekamen jedoch während der Scheidung beide die deutsche Staatsbürgerschaft. Diese Veränderung war für das Gericht jedoch nicht von Bedeutung. Die Ehe wurde 2005 in Deutschland geschieden. Daraufhin verweigerte der Mann die Zahlung des Brautgeldes und bezweifelte, dass die Frau ihre Forderung in Deutschland durchsetzen könne.

Das Gericht entschied jedoch, dass deutsche Gerichte im Fall der Morgengabe iranisches Recht anwenden müssten: „Grundlage der Entscheidung ist ein Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, das immer noch gilt“, sagte Gerichtssprecher Harald Jenter. Das Abkommen besagt, dass Angehörige eines der beiden Staaten, die im jeweils anderen Staat leben, beim Familienrecht weiter den Vorschriften und Gesetzen ihres Heimatlandes unterworfen sind.

Laut Urteilsspruch wird die Zahlung des vereinbarten Brautgeldes spätestens mit der Scheidung fällig; die Ehefrau kann die Zahlung aber auch zu einem früheren Zeitpunkt einfordern. Die Morgengabe ist eine in islamischen Ländern verbreitete Form der Mitgift, die angehende Ehemänner ihrer Braut zusichern. Sie dient in vielen Fällen der sozialen Absicherung der Frau. 1

Vielleicht kann man auch bald das iranische Strafrecht in all seiner Schönheit bei uns in Deutschland bewundern. Ich denke da an eine öffentliche Hinrichtung im Stil einer Steinigung von Ehebrecherinnen oder der Hängung von Homosexuellen. Sagen wir Schlag zwölf auf dem Marienplatz in München oder vor dem Brandenburger Tor. Natürlich mit Live-Übertragung auf ARD oder ZDF (bei den privaten Sendern würde nur noch ein Werbespot kommen bevor der erste Stein fliegt, was nicht so toll wäre).

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