Pro Patria

Geschlechtsverkehr auf islamisch

23. Juli 2007 | Von tio85 | Kategorie: Islam

Malediven
Vier junge Männer dringen gewaltsam in ein Haus ein, indem sie mit einer Axt das Fenster einschlagen. Sie finden dort ein 12 jähriges Mädchen vor und vergewaltigen es.

Jeder vernünftig denkende Mensch würde hier von Vergewaltigung sprechen, da das Mädchen offensichtlich nicht mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war und zudem noch minderjährig ist. Dementsprechend wurde auch Anklage erhoben gegen die Männer. Der zuständige Richter entschied aber, dass das Mädchen ja schon die Pupertät erreicht hätte und somit ein williger Sexualpartner sei. Deswegen verurteilte er die Männer wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr zu acht Monaten Aufenthaltsverbot in Kurendhoo, der Stadt wo das Verbrechen stattfand. In der weiteren Begründung des Richters ist vermerkt, dass das Opfer nicht geschrien oder sich sonst gewehrt hätte, noch habe sie ihre Stief, -Schwester oder -Mutter um Hilfe gerufen. Somit könne man nicht auf eine Vergewaltigung schließen.

Dass die Kleine vielleicht Todesangst und befürchten musste die Täter stellen was sonst etwas mit ihr an, wenn sie um Hilfe schreit oder sich zur Wehr setzt, scheint nicht in Betracht zu kommen. Wenigstens scheint die Scharia noch nicht ganz Einzug gehalten zu haben im Inselparadies der Malediven. Denn normalerweise sieht das islamische Rechtssystem folgendes vor: Im Falle einer Schwangerschaft, die durch eine Vergewaltigung hervorgerufen wurde, gilt diese zunächst als Beweis des Ehebruchs der Frau, die daraufhin beweisen muss, dass sie tatsächlich vergewaltigt wurde. Sollte der Mann die Vergewaltigung nicht zugeben, so muss die Frau vier Männer benennen können, die die Tat bezeugen. Findet die Vergewaltigte diese männlichen Zeugen nicht so wird sie der Verleumdung angeklagt. Für Verleumdung sind laut Scharia 80 Schläge als Bestrafung vorgesehen. Zudem ist sie wegen Ehebruchs mit der Todesstrafe bedroht. Sollte sie unverheiratet sein, so handelt es sich dabei um ein unsittliches Vergehen. Dies wird mit 100 Schlägen bestraft.

Da hat ist das Mädchen ja noch glimpflich davon gekommen, nicht wahr? Wie gut, dass in der Religion des Friedens alles so klar und gerecht geregelt ist. Man sieht auch deutlich, dass der Islam den Grundsatz alle Menschen sind gleich egal welcher Rasse, Religion oder Geschlecht sehr ernst nimmt.

Quelle: Minivan News

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